Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören, dennoch vom Patienten nachgefragt werden, ärztlich empfohlen oder aufgrund des Patientenwunsches ärztlich vertretbar sind (z.B. Präventionsleistungen).
Neben den Leistungen, die generell von der Leistungspflicht der Krankenkasse ausgeschlossen sind, gibt es Leistungen, die zwar grundsätzlich vertragsärztliche Leistungen sind, die im konkreten Fall aber auf Wunsch der Patienten als privatärztliche Leistung erbracht werden.
Bei Inanspruchnahme dieser Wunschleistung besteht kein Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse. Die Kosten dieser Behandlung sind von Ihnen zu begleichen und werden nach GOÄ abgerechnet.