Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2024 zur Erstellung des
E-Rezeptes für gesetzlich Versicherte, vorab die Versichertenkarte eingelesen werden muss! Ein einmaliges Einlesen pro Quartal ist ausreichend.
Sie können dann am nächsten Werktag das Rezept in der Apotheke einlösen. Ein Abholen in der Praxis ist nicht notwendig.
Ihr Praxis-Team